Aktivierungshilfe für junge Flüchtlinge |
Anschrift
0
Träger
bfz, ETC und DAA |
Plätze |
derzeit 25 |
Dauer |
6 - 10 Monate |
Arten |
Angebote für junge Flüchtlinge an der Schnittstelle: Sprachförderung / Schule / Ausbildung und Beruf |
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Beschreibung |
Die Aktivierungshilfen nach § 45 SGB III sind speziell für junge unbegleitete Flüchtlinge gedacht, die über den Aufenthaltsstatus Gestattung und Duldung verfügen und die Berufsschulpflicht erfüllt haben. Die Einmündung in Ausbildung ist die vorgegebene Zielsetzung.
Die Maßnahme dauert 6 - 10 Monate und hat folgende Schwerpunkte:
Berufsorientierung
Abbau schwerwiegender Hemmnisse und Probleme
Sprachförderung
Entwicklung sozialer Kompetenzen etc.
projektbezogene Arbeiten
Die Zuweisung erfolgt über die Berufsberatung U25, Agentur für Arbeit.
Finanzierung: Agentur für Arbeit, Geschäftseinheit U25 |
Zielgruppen |
Berufsfelder |
junge unbegleitete Flüchtlinge, die die Berufsschulpflicht erfüllt haben |
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Ziele |
Verdienst-/Fördermöglichkeit |
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keine
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(Bildungs-) Voraussetzungen |
Ansprechpartner Arbeitsagentur |
Aufenthaltsstatus Gestattung und Duldung |
E-Mail: Telefon:
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Ansprechpartner Maßnahme |
Ansprechpartner Jobcenter |
Marianne Graf E-Mail: graf.marianne@m.bfz.de Telefon: 089/540152-43 |
E-Mail: Telefon:
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